Luftreinhalteverordnung Luftreinhalteverordnung - LRV05

Gemäss den LRV92 (Luftreinhalteverordnung),
müssen Heizungsfeuerungen periodisch alle 2 Jahre gemessen werden

Ab dem 01.01.05 ist die verschärfte LRV05 in Kraft getreten und löst die LRV92 ab


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>> Möglichkeiten / Sanierungen

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>> amtliche Feuerungskontrolle

Was ändert sich?

Ab dem 1. Jan 2005 gelten für alle Heizungsanlagen gemäss Luftreinhalteverordung (LRV) 2005 (ob alt oder neu Anlagen) die gleichen Grenzwerte / Vorschriften (Emissionen und Energetische Grenzwerte)
Bisher galten für Heizungen / Brenner mit Inbetriebnahme bis 31.12.1992 Ausnahmeregelungen
Neu werden bei allen Heizungen die Stickoxide periodisch gemessen (LRV92 nur Stichproben),
Neu
wurde die Messtolleranz bei NOx von 20 mg auf 30 mg erhöht.
Die schweizerische Typenprüfung von neuen Heizungsprodukten entfällt. Nach EU-Norm geprüfte Heizungsanlagen sind neu ohne eine zusätzliche Typenprüfung zugelassen.

Grenzwerte: LRV05 und Vergleich LRV92-LRV05 (Stand 01.10.2005) top

  LRV92
Heizöl EL
LRV05
Heizöl EL
LRV05
Erdgas
Messtolleranz
Kohlenmonoxid Co (mg/m3) für Neu und Altanlagen* 80 80 100 +- 20 mg
Stickoxide NOx angegeben als No2 (mg/m3) für Neuanlagen* 120 120 80 +- 30 mg
Stickoxide NOx angegeben als No2 (mg/m3) für Altanlagen* - 120 - +- 30 mg
Russzahl nach Bacharach für Neu und Altanlagen* 1 1 - -
Abgasverlust beim 1-stufigem Betrieb, Neuanlagen* 7% 7% 7% +- 0.5%
Abgasverlust beim 1-stufigem Betrieb, Altanlagen* 10% 7% 7% +- 0.5%
Abgasverlust beim 2-stufigem Betrieb, Neuanlagen*
- erste Stufe
- zweite Stufe
6%
8%
6%
8%
6%
8%
+- 0.5%
Abgasverlust beim 2-stufigem Betrieb, Altanlagen*
- erste Stufe
- zweite Stufe
10%
6%
8%
6%
8%
+- 0.5%
* als Altanlagen gelten Heizungen / Brenner mit einem Inbetriebnahme Datum bis 31.12.1992
Neuanlagen gelten bei einer Inbetriebnahme Datum ab 01.01.1993


Auswirkungen auf den Anlagebetrieb und Massnahmen top

Für den Hauseigentümer hat die neue Luftreinhalteverordung (LRV) stark vereinfacht folgende Auswirkungen für Ihre Heizungsanlage:

Inbetriebnahme Mögliche Auswirkungen Komentar / mögliche Massnahmen
Bei Inbetriebnahme Kessel und Brenner ab 01.01.03: Eine Beanstandung durch die Feuerungskontrolle ist unwahrscheinlich, es sind keine zusätzlichen Massnahmen nötig. (Oekoöl verwenden) Da die Stickoxide abhängig von dem gebundenen Stickstoffgehalt im Heizöl sind, empfehlen wir Ihnen für den Betrieb Ihrer Lox-Nox Heizung mit Oekoöl. Neu wurde die Messtollaranz bei NOx von 20 auf 30 mg erhöht.
Bei Inbetriebnahme Kessel und Brenner bis 31.12.92: Eine Beanstandung durch die Feuerungskontrolle ist zu erwarten. In vielen Fällen sind die Grenzwerte nach einer Brennerauswechslung zu erreichen. "Alte Brenner" sind nicht für tiefe Stickoxidwerte konstruiert.
Mit einem neuen Ölbrenner und Umstieg auf Oekoöl (siehe oben) können die Stickoxidwerte eingehalten werden (Zu einem neuen Ölbrenner gehört auf jeden Fall auch die Montage einer neuen Ölleitung!)
Der Abgasverlust kann meist durch Senkung der Abgastemperatur erreicht werden, aber Achtung: zu tiefe Abgastemperaturen zerstören den gemauerten Kamin! (Versottung) Bei einem Kamineinsatz aus Chromstahl oder Kunststoff mit Entwässerung sind keine Probleme zu erwarten.
Bei Inbetriebnahme Kessel bis 31.12.92 und Brenner ab 01.01.93: Eine Beanstandung durch die Feuerungskontrolle ist möglich. Brennerservice durchführen / event. Brenner neu einregulieren. (Oekoöl verwenden) Verwenden Sie sauberes Oekoöl (siehe oben)
Falls Beanstandet: Brennerservice / neue Einregulierung.
Achtung Kaminversottung beachten! (siehe oben)
Bei einigen Kombinationen von Brenner- Heizkesseltypen (Feuerraumgeometrie) können die Stickoxidwerte nur schwer oder nicht eingehalten werden. Mit einem anderen Brennertyp können die Stickoxid Werte meist eingehalten werden.

Bei nicht einhalten der Luftreinhalte Grenzwerte wird die Heizungsanlage beanstandet und fällt in die Sanierungsfrist (Frist je nach Grenzwertueberschreitung, kantonale Unterschiede. In diversen Gemeinden im KT St. Gallen und Thurgau werden die neuen Vorschriften erst ab 01.01.2006 eingeführt.

>> Weitere Infos über Möglichkeiten / allfällige Sanierungen finden sie hier
(http://www.heizung-en.ch/sanierungen.htm)

>> Weitere Infos betreffend Kaminsanierung finden sie hier
(http://www.heizung-en.ch/kaminsanierung.htm)

>> Weitere Infos über Energie sparen: wie Sie jedes 6. Jahr gratis heizen
(http://www.heizung-en.ch/energiesparen.htm)